Lfd. Lohnbuchhaltung

  • Stammdatenpflege Arbeitnehmer 
  • Monatliche Gehaltsabrechnung ihrer Mitarbeiter
  • Meldung an Sozialversicherungsträger, wie Beitragsnachweise, 
    An- und Abmeldung Mitarbeiter
  • Lohnsteuermeldungen
  • Reisekostenabrechnung
  • Führung Urlaubskartei, Überstundenlisten 

Erbracht werden ausschließlich Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG, ohne Rechts- und Steuerberatung.

Bezüglich der Softwarelösungen verweisen wir auf unsere Ausführungen bei der Leistungsbeschreibung lfd. Finanzbuchhaltung.

Zusätzlich können wir über AGENDA das Modul „Arbeitnehmer online“ anbieten.