Lfd. Lohnbuchhaltung
- Stammdatenpflege Arbeitnehmer
- Monatliche Gehaltsabrechnung ihrer Mitarbeiter
- Meldung an Sozialversicherungsträger, wie Beitragsnachweise,
An- und Abmeldung Mitarbeiter - Lohnsteuermeldungen
- Reisekostenabrechnung
- Führung Urlaubskartei, Überstundenlisten
Erbracht werden ausschließlich Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG, ohne Rechts- und Steuerberatung.
Bezüglich der Softwarelösungen verweisen wir auf unsere Ausführungen bei der Leistungsbeschreibung lfd. Finanzbuchhaltung.
Zusätzlich können wir über AGENDA das Modul „Arbeitnehmer online“ anbieten.